Allgemeines / Anerkennung unserer Geschäftsbedinungen
1. Die Firma VPH Tech, erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
2. Diese Bedingungen gelten bei Angebote, Auftragserteilung durch den Auftraggeber, gleich-gültig, ob mündlich oder schriftlich, als anerkannt und damit als integrierter Bestandteil des jeweils geschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber und zwar auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen und Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Käufers, sind nur dann wirksam, wenn wir dies schriftlich bestätigen. Hinweisen unserer Vertragspartner auf ihre Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich wiedersprochen. Bei einem Angebot und oder einer Auftragserteilung mündlich oder schriftlich gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen.
I. Zahlung
1. Die Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
2. Falls nichts anderes schriftlich von VPH-Tech vereinbart ist, werden die Zahlungen innerhalb von 15 Werktagen zur Zahlung fällig.
3. Für Angebote werden 250.- verrechnet. Falls es zu einem Auftrag kommt wird diese Summe wieder gutgeschrieben.
4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Skontiert werden darf nur, wenn alle Zahlungen innerhalb der Skontierungsfrist erfolgen.
5. Zahlungsbedingungen: 50 % bei Auftragserteilung,50% innerhalb 15 Werktagen nach Rechnungsstellung.
6. Der Kunde darf keine Zurückbehaltungsrechte aus anderen Geschäften, auch der laufenden Geschäftsverbindungen, geltend machen. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt.
7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist VPH-Tech berechtigt, alle unsere Forderungen sofort fällig zu stellen.
8. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahnung in Höhe von + 3% der Rechnungssumme gestellt. Die Mahnung muß innerhalb von 7 Tagen beglichen werden.
9. Die Zahlungsmodalitäten werden durch VPH - Tech festgelegt und können ohne Angaben von Gründen jederzeit geändert werden.
10. Wir sind zur Zurückhaltung unserer Leistungen und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages herausstellt, dass der Kunde keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und auf Anforderung weder die vertragliche Vergütung vorauszahlt oder Sicherheit leistet.
11. Gerät der Kunde mit der Abnahme unserer Leistungen in Verzug, so ist VPH-Tech berechtigt, vorbehaltlich der Vorschriften der § 641, 642 BGB unseren Schadensersatzanspruch auch nach der Berechnungsart gemäß §649 BGB zu fordern.
II. Eigentumsvorbehalte
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen.
2. Erkennt VPH-Tech bei der Erstellung des Produktes, Ausführung der Leistung oder der Lieferung, das aus technischen oder anderen Gründen das Produkt, die Leistung oder die Lieferung nicht in der Form erbracht werden kann oder soll, wie es vereinbart worden war, so hat VPH-Tech dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Entscheidet sich der Auftraggeber, das Werk oder die Leistung oder die Lieferung in der nunmehr als notwendig erkannten Form durch VPH-Tech herstellen zu lassen, so ist er verpflichtet, alle damit verbundenen Mehrkosten zu bezahlen.
3. Entscheidet sich der Auftraggeber aber, in diesem Falle das Werk oder die Lieferung oder Leistung nicht in der für notwendig befundenen Form ausführen zu lassen und besteht er auf der ursprünglich vereinbarten Ausführung, so hat VPH-Tech das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und vom Auftraggeber das ursprünglich vereinbarte Entgelt zu verlangen, abzüglich dessen, was er sich infolge Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Macht VPH-Tech von diesem Recht nicht Gebrauch und erbringt seine Leistungen gemäß den Wünschen des Auftraggebers, so ist VPH-Tech von allen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen befreit, die nicht entstanden wären, hätte der Auftraggeber die vom VPH-Tech vorgeschlagenen Änderungen akzeptiert.
4. Eine Reduktion des Umfanges der Lieferungen und Leistungen, die VPH-Tech aufgrund des geschlossenen Vertrages zu erbringen hat, bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch VPH-Tech. Kommt es zu keiner diesbezüglichen Einigung, so ist der Auftraggeber verpflichtet, VPH-Tech das im geschlossenen Vertrag vereinbarte Entgelt auch für jene Lieferungen und Leistungen von VPH-Tech zu bezahlen, welche die VPH-Tech aufgrund der Wünsche oder Anordnungen des Auftraggebers nun nicht mehr zu erbringen hat.
5. Erlischt unser Eigentum durch Veränderung ober Beschädigung des gelieferten Produktes, so überträgt der Kunde und bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1.
III. Mängel
1. Festgestellte Mängel sind VPH-Tech binnen 3 Tagen schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls jeder Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspruch verloren geht.
a) Ist VPH-Tech gewährleistungspflichtig, so kann der Auftraggeber lediglich Verbesserung verlangen. Derartige Verbesserungsansprüche beziehen sich nur auf die mangelhaften Teile der Lieferung oder Leistung von VPH-Tech.
b) Der Auftraggeber verzichtet im übrigen bei Mängeln auf ein Abgehen (Rücktritt) vom Vertrag.
c) VPH-Tech hat das Recht, nach Anzeige der Mängel unverzüglich, wenn möglich nach vorheriger Vereinbarung, die angeblichen Mängel zu besichtigen oder die Rücksendung der angeblich mangelhaften Sachen zu verlangen.
d) Ist die Beseitigung von Mängeln, für die VPH-Tech gewährleistet, aus welchen Gründen immer, nicht möglich, so hat VPH-Tech dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber kann dies falls anstelle der Verbesserung Preisminderung begehren.
2. Die Kosten einer durch den Auftraggeber selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat VPH-Tech nur dann zu erstatten, wenn er hierzu seine schriftliche Zustimmung gegeben hat. Änderungen, die der Auftraggeber selbst oder durch Dritte an den Lieferungen und Leistungen von VPH-Tech vornehmen lässt, lassen jeden Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers und auch jeden Schadenersatzanspruch erlöschen.
3. In jedem Fall ist es dem Auftraggeber verboten, Forderungen gegen VPH-Tech, aus welchem Rechtsgrund immer diese resultieren, ohne schriftliche Zustimmung von VPH-Tech an Dritte abzutreten. Verbotene Forderungsabtretungen sind gegenüber VPH-Tech unwirksam.
III. Gewährleistung / Haftung
1. Für eine bestimmte Leistungsfähigkeit der Lieferungen von VPH-Tech wird nur gewährleistet und gehaftet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesagt worden ist.
2. Voraussetzung für Gewährleistung und Haftung ist sachgemäße Behandlung, ordnungsgemäße Inbetriebsetzung und entsprechende Wartung der Sache.
3. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber.
IV. Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Gerichtsstand, Leistungs- und Erfüllungsort ist Saaldorf / Surheim (Laufen).
